Stand 13. November 2020
Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV)

Diese Verordnung trat am 2. November 2020 in Kraft, wurde am 12. November 2020 geändert, und tritt mit Ablauf des 30. Novembers 2020 außer Kraft.

Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen

  • Mit der Änderung der 8. BaylfSMV vom 12. November 2020 ist nun auch die Ausübung von Individualsportarten, wozu auch der Schießsport gehört, Indoor (Raumschießanlagen) untersagt.

Information des BSSB zum aktuellen Lockdown
Für die Nutzung des Schützenhauses und den Schießbetrieb ist diese Information unbedingt zu beachten!

Der Rundenwettkampf wird vorübergehend ausgesetzt.
Weitere Information diesbezüglich erhalten die betroffenen Schützen vom Sportleiter.